Filesharing von Games – die Risiken

Filesharing ist in aller Munde, und das nicht erst seit gestern. Anfangs beschränkte sich das Themenfeld weitestgehend auf die unstreitbaren (aber sehr wohl strittigen) Vorteile der kostenlosen Beschaffung eigentlich kostenpflichtiger Software und anderer Daten (wie bspw. Musik und Filme) via Tauschbörsen und Co.

Doch vermehrt tendiert der Kern der Filesharingdebatte in Richtung Rechtswesen – neben dem Mietrecht und dem Arbeitnehmerrecht ist das Urheberrecht, welches unmittelbar mit der Filesharingthematik verknüpft ist, eines der gefragtesten, aber auch undurchsichtigsten juristischen Thematiken überhaupt. Das umgangssprachlich auch Internetrecht genannte Oberthema beschäftigt Anwälte und Gerichte ebenso häufig wie die Betroffenen, zu denen nicht nur die Nutzer des Filesharings gehören, sondern ganz klar natürlich auch die Geschädigten, also die Softwareschmieden nebst Künstlern und dem Einzelhandel.

Filesharing – nicht so harmlos wie viele denken

Die Gefahren des Filesharings sämtlicher Sparten, zu denen selbstverständlich auch Games gehören, liegen auf der Hand: Der Endverbraucher ist nach wie vor viel zu uninformiert über die Rechtsgrundlage, zeitgleich kursieren viel zu viele Fehlinformationen zum Thema, gerade auch im Internet. Das häufigste Fehlurteil hierbei ist die gerne zitierte Aussage: Der Download an sich ist nicht illegal, nur das Bereitstellen, also das Verbreiten.

Dem ist rein rechtlich aber natürlich nicht so. Der einzige Grund, warum die Gefahren als User (Downloader, umgangssprachlich auch “Sauger” genannt) geringer sind als die des Vertreibers von illegalen Raubkopien gerade auch bei Games ist der, dass es schon rein juristisch (nebst technisch) wesentlich einfacher ist die Betreiber und Bereitsteller zur Rechenschaft zu ziehen, während es beim Endverbraucher (der in der Regel nur vereinzelt downloaded) sogar wirtschaftlich meist gar nicht rentabel wäre. Dennoch werden immer mehr Nutzer wegen Filesharing abgemahnt, was bis dato überwiegend in der Spieleindustrie der Fall ist.

Warum gerade die Spieleindustrie abmahnt

Die Entwickler von PC-Spielen haben auf dem Markt die größte Konkurrenz, und dabei zeitgleich die geringsten Umsätze (im direkten Vergleich zur Film- und Musikindustrie bspw.). Ein einziger Flop bei den Verkaufszahlen (aus welchen Gründen auch immer) kann hier bereits das Aus für eine Firma bedeuten. Von den urheberrechtlichen Aspekten einmal abgesehen sind es daher meist die kleineren Softwareschmieden, die katastrophale Verkaufszahlen dadurch versuchen zu schönigen, und somit den Verlust einzugrenzen, dass User durch die Firma wegen Filesharing abgemahnt werden.

Die Vertragsstrafen sind dabei oft sehr empfindlich, und auch die Abmahngebühren übersteigen den Kaufwert des Produktes meist bei weitem. Dabei ist es im Grunde gar nicht so einfach an die Userdaten zu gelangen (Datenschutzgesetz) – vermehrt werden daher auch sog. Lockangebote in den Tauschbörsen offeriert. Eine umstrittene Taktik die sich rechtlich in einer Grauzone bewegt, aber dennoch die vermutlich größte Gefahr für den Nutzer darstellt. Filesharing bedeutet darüber hinaus fast immer, dass man Daten die man sich downloaded zeitgleich auch bereitstellt. Die Gefahr sich völlig unbewusst auch als Vertriebler strafbar zu machen ist also immens.

Wer wegen Filesharing abgemaht wurde sollte einen entsprechenden Fachanwalt konsultieren, auf keinen Fall aber ohne Rechtsbeistand etwas unterzeichnen.

Bild: © Bilderbaron – Fotolia.com

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